Kursbeschreibung ExpressKurs Augenoptik (4 Semester)
Der ExpressKurs Augenoptik dauert 4 Semester, ist berufsbegleitend, flexibel und familienfreundlich. Die Vermittlung des Fachwissens erfolgt in Kolloquien mittels Akademie-Online - ein dem Stand der Technik entsprechendes Online-Konferenz Modul - jeweils Montags während des Schuljahres. Die Kolloquien werden aufgezeichnet. Sollte die aktive Teilnahme aus beruflichen oder privaten Gründen am Montag nicht möglich sein, dann steht den Studierenden bis zu Beginn des nächsten Kolloquiums die Aufzeichnung zur Verfügung und kann somit nachgeholt werden. Während der Schulferien, Weihnachts- und Osterferien und an Feiertagen erfolgt kein Unterricht. Für praktische Übungen steht eine ausreichende Zahl zeitgemäßer Instrumente, Geräte und Maschinen zur Verfügung.
Vermittlung des theoretischen Stoffes
Der Kurs umfasst 454 Stunden. 358 Stunden werden per Akademie Online für die Vermittlung der theoretischen Lerninhalte jeweils Montags abgehalten. Für die Berufsberechtigung Kontaktlinsenoptiker ist eine Anwesenheit von 350 Stunden vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Der Kurs beinhaltet die vom Gesetzgeber erforderlichen Gegenstände und Mindeststunden wie folgt:
- 60 Stunden Anatomie und Physiologie des Auges
- 60 Stunden Optik des Auges und der Kontaktlinsen
- 60 Stunden Pathologie des Auges
- 20 Stunden Hygiene, Sterilisation und Desinfektion
- 120 Stunden Theorie und Praxis des Anpassens der Kontaktlinsen
- 30 Stunden Versorgungsmäßige Betreuung der Kontaktlinsenträger
Praktische Übungen
Die praktischen Übungen des Kurses werden einmal pro Semester an einem Wochenende abgehalten, insgesamt 96 Stunden:
- Samstag von 9:00 bis 17:00 Uhr (8 Unterrichtseinheiten)
- Sonntag von 9:00 bis 17:00 Uhr (8 Unterrichtseinheiten)
- Montag von 9:00 bis 17:00 Uhr (8 Unterrichtseinheiten)
Die Termine werden mit den am Kurs teilnehmenden Personen abgesprochen. Für die praktischen Übungen steht zeitgemäße Einrichtung, Instrumentierung und Material zur Verfügung.
Überprüfung des Lernerfolges
Die Überprüfung des Lernerfolges wird mittels
- Quiz-Tests
- Schriftlichen Tests
- Referaten
durchgeführt. Der Lernerfolg wird mit einem entsprechnden Modul auf der Website der Akademie überprüft und bewertet, Essays, Referate oder schriftliche Arbeiten werden dienen zur Vertiefung des vermittelten Stoffes und werden entsprechend korrigiert. Nach abgeschlossenen Quiz-Test wird das Ergebnis sofort gezeigt. Für die bestanden Quiz-Test wird ein Zertifikat ausgestellt.
Intensivwiederholung des erarbeiteten Stoffes, „Grand Rounds“, Selbstüberprüfung und dynamische Gruppenarbeit können im Chat der Website sowie in Video-Konferenzen jederzeit von den Studierenden abgehalten werden.
Wissensüberprüfung der Akademie
Die Wissensüberprüfung an der Akademie erfolgt laufend in Form von
- Quiz-Tests
- Schriftlichen Tests
- Referaten
durchgeführt.
Quiz-Test begleitend zu den Vorträgen
- Anatomie, Physiologie und Pathologie
- Brillenkunde (physiologische Optik)
- Instrumentenkunde
- Kontaktlinse
- Optik
- Optometrische Messungen
- Technologie
Nach abgeschlossenen Quiz-Test wird das Ergebnis gezeigt, alle Fragen werden mit erweiterter Beschreibung der Frage und mit der erweiterten Erklärung der Antwort sowie mit den angekreuzten Antworten und den richtigen Antworten angezeigt und als PDF per Email gesendet. Bei bestanden Quiz-Test kann ein Zertifikat per Download geordert werden. Jeder Test enthält deutlich mehr Fragen als bei einem Durchlauf abzurufen ist. Bei jeder weiteren Durchführung eines Tests werden andere Fragen gezeigt, die Reihenfolge der Fragen erfolgt randomisiert.
Kursgebühr ExpressKurs Augenoptik
Die Gebühr für den ExpressKurs Augenoptik beträgt € 12.510,- (inkl. 20%Ust.). Die 18 Teilbeträge zu je € 695,- (inkl. MWSt.) sind am Beginn jeden Monats fällig. Sie erhalten rechtzeitig vor Beginn des Kursmonats eine Rechnung, die Bezahlung erfolgt spätestens eine Woche nach Rechnungsdatum mittels Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto.
Abschlussprüfung ExpressKurs Augenoptik der Akademie
Die Abschlussprüfung des ExpressKurs Augenoptik wird in drei Teilbereichen durchgeführt. Teil 1 ist die schriftliche Prüfung, Teil 2 die praktische Prüfung und Teil 3 die mündliche Prüfung. Jeder Teilbereich gliedert sich in Abschnitt A (Meisterprüfung Augenoptik) und Abschnitt B (Berufsberechtigung Kontakt-linsenoptik). Inhalt, Prüfungszeit und Prüfungsablauf richten sich in Abschnitt A nach der Meisterprüfungsordnung / BGBL II Nr. 27/2003 und in Abschnitt B nach der Prüfungsordnung / BGBL II Nr. 127/2003. Die Prüfung wird von einer Prüfungskommission durchgeführt, diese besteht aus prüfungserfahrenen Kolleginnen und Kollegen der Optometrie. Die Abschlussprüfung erfolgt im Zeitraum Mai/Juni 2022, der genaue Termin wird mit den Studentinnen und Studenten des ExpressKurs Augenoptik abgestimmt.
Der ExpressKurs Augenoptik schließt nach bestandener Abschlussprüfung mit dem Zertifikat Meister in Augenoptik und Kontaktlinsenoptik der Akademie für Augenoptik und Optometrie by Dusek und Koller OG ab.
Teil 1 Schriftliche Prüfung
Die schriftiche Prüfung wird mittels Multiple-Choice Fragen durchgeführt. Dabei werden 4 Antwortmöglichkeiten angeboten, eine Antwort ist korrekt. Jede richtige Antwort ergibt einen Punkt. Die schriftliche Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 70% der Fragen richtig beantwortet wurden.
Die Aufgabenstellung der schriftlichen Prüfung der Akademie für Augenoptik und Optometrie erfolgt auf höherem fachlichen Niveau um die Anforderungen, die an eine Augenoptikerin oder einen Augenoptiker zu stellen sind, nachweisen zu können und hat die fachlich und betrieblich notwendigen Kenntnisse aus den Bereichen im Gewerbe Augenoptik wie folgt einzubeziehen:
Abschnitt A (7 Stunden)
- Geometrische Optik
- Physikalische Optik
- Allgemeine Anatomie
- Augenkunde und Physiologische Optik
- Anatomie des Auges
- Physiologie des Auges
- Pathologie des Auges
- Die Sehfunktion
- Gesichtsfelder
- Sehpigmente und Funktionen der Netzhaut
- Hell- und Dunkeladaptation
- Empfindlichkeitskurven
- Nachbilder
- Ferry-Porter ́sches Gesetz
- Akkommodation, Theorien, Altersverlauf
- Formen und Arten der Sehschärfe
- Sehfunktionen im Straßenverkehr
- Binokulare Sehmechanismen
- Konvergenzmechanismen
- Theorien des Farbensehens
- Neurale Mechanismen in der Netzhaut und den Bahnen
- Optische Täuschungen
- Anomalien des vorderen Augenabschnittes
- Pupillenreflexe
- Degenerative Erscheinungen im vorderen Augenabschnitt
- Der intraokulare Druck und seine Veränderungen
- Heterophorien und Strabismus
- Anomalien des Farbensehens
- Anomale Veränderungen des Gesichtsfeldes
- Instrumentenkunde
- Teleskope, Mikroskope und Lupen, Kollimatoren, Kondensoren
- Aufbau und Strahlengang von Lupensystemen
- Aufbau und Strahlengang von Fernrohrsystemen
- Allgemeine Kenndaten von optischen Systemen
- Optische Instrumente zur objektiven Brillenglasbestimmung, Optometer, Refraktometer, Skiaskope, Ophthalmoskope, das Prinzip der Spaltlampe,
- Geräte zur subjektiven Brillenglasbestimmung, Probiergläserkasten, Kreuzzylinder, Phoropter - Geräte zum monokularen und binokularen Abgleichen
- Optotypen
- Sehprobentafel und Sehzeichenprojektor
- Messgeräte zur Bestimmung physikalischer und technischer Größen und deren Anwendung
- Meteorologische Geräte
- Material- und Werkzeugtechnologie
- Brillenkunde
- Konstruktionsmerkmale von Brillenfassungen
- Wirkung und Arten von sphärischen, torischen, prismatischen, bifocalen und multifokalen Brillengläsern
- Eigenvergrößerung von Brillengläsern
- Vergütung und Beschichtung optischer Flächen
- Messung und Normierung von Brillenfassungen
- Bestimmung der anatomischen, optischen und kosmetischen Voraussetzungen zur Anpassung von Sehbehelfen
- Psychologische Beratung von Brillenträgern
- Refraktion
- Das schematische Auge
- Die Fehlsichtigkeit und ihre Korrektion
- Die Alterssichtigkeit und ihr Ausgleich
- Hornhautrefraktion
- Gesamtrefraktion
- Theorie der Brillenglasbestimmung
- Methodik der objektiven Refraktionsbestimmung
- Methodik des subjektiven Ermittelns der Korrektionsgläser bei sphärischen, astigmatischen und Winkelfehlsichtigkeiten sowie bei Presbyopie
- Abgleichverfahren
- Bestimmung der Akkommodationsbreite
- Methodik der Inspektion
- Bestimmung von Phorien
- Orthoptik
- Fachkalkulation
- Fachliche Sondervorschriften gesundheitsrechtliche Vorschriften.
Und die fachlich und betrieblich notwendigen Kenntnisse aus den Bereichen im Gewerbe Kontaktlinsenoptiker wie folgt einzubeziehen:
Abschnitt B (5 Stunden)
- Fachliche Kundenberatung (insbesonere Anpassung der Kontaktlinse und die versorgungsmäßige Betreuung von Kontaktlinsenträern)
- Anatomie und Physiologie des Auges
- Pathologie des Auges
- Optik des Auges und der Kontaktlinsen
- Hygiene
- Sterilisation
- Desinfektion
- Technische und angewandte Mathematik
- Fachkalkulation
Teil 2 Praktische Prüfung
Abschnitt A (8 Stunden)
Teil 2 Abschnitt A hat eine projektartige, an den betrieblichen Abläufen orientierte Aufgabe zu den folgenden Bereichen zu stellen, die gegenüber dem Niveau der Lehrabschlussprüfung den Nachweis einer meisterlichen Leistung ermöglicht.
- Bedarfserhebung beim Kunden, Kundenberatung und Verkaufsgespräch
- Anamnese und Dokumentation
- subjektive Refraktion
- objektive Refraktion
- Winkelfehlsichtigkeit motorisch und sensorisch kompensiert
- Nahrefraktion
- Arbeitsplatzoptometrie
- Dämmerungs- und Nachtmyopie
- vergrößernde Sehhilfen
- Durchführung von Screening-Maßnahme wie z.B. freie Sehschärfe, Binokularsehen, Farbsehen, Tonometrie, Perimetrie, Ophthalmoskopie, Kontrastsehschärfe, Nyktometrie, Blendempfindlichkeit, dynamische Sehschärfe
- Bestimmung und Erklärung der Refraktion der Augen nach sämtlichen dem Stand der Wissenschaft und Technik entsprechenden Methoden; unter anderem die
- Akkommodationsbreitenbestimmung
- Bestimmen und Auswählen der Brillengläser und Brillenfassung nach optischen, anatomischen und ästhetischen Gesichtspunkten
- Messen des Augenabstandes und der Scheitelabstände
- Ausführung von Sehbehelfen nach eigenen und fremden Verordnungen
- Planung und Organisation
- Anwenden und Justieren der zur Augenglasbestimmung notwendigen optischen Geräte und Hilfsmittel,
- Anwendung der Geräte und Hilfsmittel zum Bestimmen der Anpassmaßnahmen,
- Anpassen von Spezialbrillen
- Anfertigen von Fassungsteilen
- Einarbeiten von Gläsern in Kunststoff- und Metallfassungen
- Durchführung und Endkontrolle
- Begründung der getroffenen Maßnahmen
- Vornahme einschlägiger Berechnungen
- Abfassen von Berichten über die Messergebnisse
Abschnitt B (1 Stunde)
Teil 2 Abschnitt B besteht aus einer projektartigen, an den betrieblichen Abläufen im Gewerbe Kontaktlinsenoptiker orientierten Aufgabe zu den folgenden Gegenständen zu enthalten:
- Arbeiten an Kontaktlinsen
- Anpassung von Kontaktlinsen an Probanden
- Hygiene, Sterilisation, Desinfektion,
- Versorgungsmäßige Betreuung und umfassende Information von Kontaktlinsenträgern
Teil 3 Mündliche Prüfung
Abschnitt A (1 Stunde)
Teil 3 Abschnitt A hat eine projektartige, an den betrieblichen Abläufen orientierte Aufgabe zu den folgenden 3 Fachgebieten zu stellen, die gegenüber dem Niveau der Lehrabschlussprüfung den Nachweis einer meisterlichen Leistung ermöglicht.
- Geometrische und physikalische Optik
- Grundkenntnisse der Anatomie und der Physiologie
- Grundkenntnisse der Pathologie
- Beurteilung von Messergebnissen von Sehtestgeräten
- Brillenkunde
- Arbeitsplatzergonomie und –optometrie
- Technologie
- Sicherheitsvorschriften
- Schutzmaßnahmen
- Unfallverhütung
- einschlägige Umweltschutz- und Entsorgungsmaßnahmen
- Planung
- Arbeitsvorbereitung und Werkstätteneinteilung
- Geometrische und physikalische Optik
- Augenkunde und physiologische Optik
- Instrumentenkunde
- fachliche Kundenberatung und Brillenkunde
- Sicherheitsmanagement
- Arbeitsplatzevaluierung
- Gesundheitsrechliche Vorschriften
- einschlägige gesetzliche Bestimmungen
- Qualitätsmanagement
- Brillentechnologie
- Refraktion
- Material- und Werkzeugtechnologie
- NORMEN und sonstige technische Richtlinien (RAL-Richtlinien)
Abschnitt B (1 Stunde)
Teil 3 Abschnitt B hat eine projektartige, an den betrieblichen Abläufen orientierte Aufgabe im Gewerbe Kontaktlinsenoptiker zu den folgenden 3 Gegenständen zu umfassen:
- Planung
- Fachliche Kundenberatung insbesondere Anpassung von Kontaktlinsen
- Versorgungsmäßige Betreuung von Kontaktlinsenträgern
- Sicherheitsmanagement
- Anatomie und Physiologie des Auges
- Pathologie des Auges
- Optik des Auges und der Kontaktlinsen
- Qualitätsmanagement
- Hygiene
- Sterilisation und Desinfektion
Hausordnung
Die Leitung der Akademie für Augenoptik und Optometrie wünscht sich eine Atmosphäre, in der sich alle Personen mit Höflichkeit und Respekt begegnen. Alle Personen sollen durch ihren gegenseitigen respektvollen und höflichen Umgang eine angenehme Atmosphäre der Begegnung schaffen. Dies gilt für Kurstage, Lerntage und für alle Zeiträume, in denen Prüfungen abgehalten werden. Die nun folgenden und genauer beschriebenen Punkte sollen uns helfen, dieses Ziel zu erreichen.
Zutrittsberechtigung
Lehrgangsteilnehmer haben an den Kurstagen Zutritt zu den Räumlichkeiten der Akademie für Augenoptik und Optometrie by Dusek und Koller OG. Die vortragenden Personen sind verantwortlich für die Öffnung und Absperrung der Räumlichkeiten während der Kurstage. Ausnahmen sind mit den Gesellschaftern (den Kursleitern) zu klären.
Nutzung der Räumlichkeiten
Im Sinne der gegenseitigen Wertschätzung darf erwartet werden, daß Nahrungsaufnahme im vorgesehenen Sozialbereich vollzogen wird. Getränke werden im Vortragsbereich toleriert. Am Ende des Unterrichtstages entsorgen die Lehrgangsteilnehmer alle mitgebrachten Sachen, Getränkeflaschen Speisereste und Verpackung. Der Müll wird im Sozialbereich so getrennt entsorgt wie gesetzlich vorgesehen. In die verteilten Papierkörbe kommt ausschließlich Papier. Mit den Möbeln wird sorgfältig umgegangen, Tischplatten werden nicht beschriftet, bemalt oder zerkratzt.
Geräte und Instrumente werden nach Gebrauch in den vorgesehenen Zustand versetzt, gereinigt und zugedeckt. Messgläser in den Messglaskasten dürfen nicht durchmischt werden. Sie müssen in die ursprünglichen Behältnisse einsortiert werden.
Werkstatt- Untersuchungs- und Laborbereiche
Sowohl aus hygienischen Gründen als auch aus Gründen der Sicherheit ist in diesen Bereichen weder Nahrungsmittel noch Getränk gestattet.
Wenn einmal etwas kaputt wird…..
Selbstverständlich können Geräte in den Laboratorien (Einrichtungsgegenstände, Schleifmaschinen, Computer, Messgeräte und ähnliches) durch normale Benutzung in ihrer Funktion gestört sein oder beschädigt werden (Sicherungen, altersbedingte Beschädigungen, Wartungspausen und ähnliches). Jeder Teilnehmer ist aufgefordert jede Funktionsstörung unaufgefordert der verantwortlichen Person unverzüglich zu melden, auch wenn die Beschädigung oder Funktionsstörung nicht selbst verursacht wurde. So ist rechtzeitig Reparatur oder Instandsetzung sichergestellt.
Kaffee und Imbiss
Für die Einnahme von Speisen und Getränke sind die Pausen vorgesehen. Essen und Trinken im Unterricht ist nicht wertschätzend und unhöflich. Für die vorhandene Nespresso Maschine können sich die Lehrgangsteilnehmer Kapseln, Süssstoff und dgl. besorgen.
In den Labors (Werkstatt und Optometrielabor) ist die Einnahme von Speisen und Getränken (Kaffee und Limonaden u.ä.) untersagt. Beschädigungen und Verunreinigungen (z.B. durch verschütteten Kaffee) müssen vom Verursacher wieder in Stand gesetzt oder ersetzt werden.
Mobiltelefon
Bitte bedenken Sie, dass es in unserem Kulturkreis als unhöflich und respektlos gilt, während eines Vortrages oder des Unterrichtes zu telefonieren, Mailboxen abzuhören, SMS zu verfassen und ähnliches. Daher sind Mobiltelefone während des Unterrichtes auszuschalten.
Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und Tonaufnahmen sind ohne ausdrückliche Erlaubnis des vortragenden Referenten oder Studenten nicht gestattet. Weiters ist die Weitergabe von Unterlagen, Power Point - Präsentationen und ähnlichem an Personen, die keine Lehrgangsteilnehmer sind verboten.
Rauchen
Rauchen ist in den Lehrgangsräumlichkeiten verboten. An den Kurstagen darf der bereitgestellte Aschenbecher neben die Eingangstüre in der Stättermayergasse 1 gestellt werden. Er ist am Ende des Kurstages wieder an den vorgesehenen Platz im Eingangsbereich zurückzustellen.
Toiletten
Alle Räumlichkeiten der Akademie werden wöchentlich – aber nicht täglich – gereinigt. Es wird besonders bei mehrtägigen Kursteilen ersucht, die Toiletten nach dem Gebrauch in einem Zustand zu hinterlassen, der anderen Personen die nachfolgende Benutzung der Toilette in kultivierter Weise ermöglicht.
Haustiere
Die Mitnahme von Haustieren jeder Art und jeder Größe (Hunde, Katzen, Maus, Hamster, u.ä.) ist grundsätzlich nicht gestattet. Diese Regelung betrifft alle Personen welche sich in den Räumlichkeiten der Akademie aufhalten (Vortragende, Lehrgangsteilnehmer, Gäste). Eventuelle Ausnahmeregelungen sind mit der Leitung der Akademie abzuklären.
Bekleidung
Die Bekleidung sollte dem Anlass entsprechend und wertschätzend sein. Aus Sicherheitsgründen sollen bei Benutzung von Werkstattmaschinen und Laborgeräten auf weite (wehende) Bekleidung verzichtet werden. Dies gilt ebenso für Schals, Schmuckketten, Armbänder, Ringe oder Ähnliches.
Umgangs- und Verfahrensweise bei Plagiarismus
Die Akademie für Optometrie & Hörakustik Wien hat eine neue Verfahrensweise zur Plagiatsprüfung eingeführt. Es werden alle Prüfungsarbeiten, Kursarbeiten, Referate, Power Point – Präsentationen (kurz: alle schriftlichen Arbeiten) im Zuge des gesamten Kurswesens einer Plagiatsprüfung unterzogen. Das Erstellen eines Plagiates ist kein Kavaliersdelikt, welches man großzügig tolerieren kann. Vielmehr handelt es sich um Betrug und unehrenhaftes Verhalten. Die folgende Umgangs- und Verfahrensweise regelt auch die Konsequenzen für Studenten bei einer aufgedeckten Plagiatsarbeit.
Was versteht man unter Plagiarismus?
Unter Plagiarismus (auch Plagiatismus) versteht man das Kopieren oder Abschreiben und Aneignen von Texten, Textteilen, leicht veränderten Texten oder Textteilen, Tabellen, Bildern, Ideen, Theorien – also anderer Leute geistiges Eigentum und dieses als eigene Arbeit (Texte, Texteile, Tabellen, Bilder, Ideen, Theorien) auszugeben. Es sind unterschiedliche Vorgangsweisen bekannt. Meistens kopiert der Plagiarist mittels „kopieren und einfügen“ direkt vom Internet in seine Computer - Datei. Seltener schreibt der Plagiarist Texte von einem Buch ab oder scannt diese mittels OCR Software ein und kopiert sie dann in seine Datei. Oft werden auch unterschiedliche Vorlagen benutzt und mittels geringer Umformulierungen, Satz- oder Absatzumstellungen, Zufügen von Verbindungssätzen und ähnlichem dann dieser neue Text als eigener Text ausgegeben.
Die richtige Arbeitsweise für die Literatursuche, richtiges Zitieren, richtige Angabe von Referenzen und Referenzlisten wird dem Lehrgangsteilnehmer in der Ausbildung vermittelt. Sollte ein Student trotz Unterweisung zum Thema Plagiat offene Fragen haben, ist er/sie selbst dafür verantwortlich, mit den Vortragenden in Kontakt zu treten und Informationen einzuholen.
Welche Konsequenzen hat ein Plagiarist zu erwarten?
Alle Arbeiten müssen von den zuständigen Vortragenden einer Plagiatsprüfung unterzogen werden. Diese Überprüfung erfolgt nach dem jeweiligen Stand der Technik. Bereits geprüfte Arbeiten können auch nach Jahren neuerlich überprüft werden, insbesondere wenn neue Technologien zur Überprüfung vorliegen oder der Zugang von Referenz-Unterlagen (wie zum Beispiel: online gestellte Fachbücher, Journale und Ähnliches) eine umfangreichere Plagiatsprüfung erlauben.
Plagiarismus bei Kursarbeiten
Kursarbeiten sind: Zusammenfassungen von Vorträgen, Referate, schriftliche Arbeiten über Themen, welche vom zuständigen Vortragenden aufgegeben wurden (inklusive der eventuell notwendigen Präsentationen), also alle Arbeiten, welche im Zuge der Ausbildung abzuarbeiten sind. Plagiierte Kursarbeiten werden nicht bewertet beziehungsweise bereits beurteilte Kursarbeiten werden rückwirkend aberkannt. Es erfolgt eine informelle mündliche oder eine formelle schriftliche Verwarnung des Studenten. Weiters ergeht eine Meldung an die Leitung der Akademie und es folgt ein Gespräch zwischen Studenten, Vortragenden und des Direktors der Akademie.
Plagiarismus bei Prüfungsarbeiten
Plagiierte Prüfungsarbeiten werden nicht bewertet beziehungsweise wird ein mit plagiierter Prüfungsarbeit erreichtes Prüfungsergebnis revidiert. Es erfolgt ein formeller schriftlicher Eintrag in die offiziellen Prüfungsunterlagen. Weiters kann es zu einer Aberkennung der aus der Prüfung resultierenden Titel (zum Beispiel Aberkennung der Meisterprüfung oder Kontaktlinsenprüfung) kommen.
Deklaration gegen Diskriminierung
Im gegenseitigen Umgang zwischen Studenten, Lehrkörper und Prüfer ist jede Ungleichbehandlung und/oder Benachteiligung gegenüber Menschen, welche sich in Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung, politischer Überzeugung, Alter oder sexueller Orientierung von anderen unterscheiden, zu unterlassen. Solches Verhalten würde nicht nur dem Antidiskriminierungsgesetz (Wiener Landesgesetzblatt von 2004) widersprechen, sondern stellt ein nicht zu akzeptierendes Verhalten dar, welches von der Akademie für Augenoptik und Optometrie weder gefördert noch geduldet wird. Jede, an der Akademie für Augenoptik und Optometrie befindliche Person ist angehalten, aktiv gegen jede Art von Diskriminierung aufzutreten. In jedem Fall von Diskriminierung sollte die Leitung der Akademie informiert werden, um geeignete Schritte einzuleiten.